Catalog
353 record(s)
 
Type of resources
Available actions
Topics
INSPIRE themes
Provided by
Years
Formats
Representation types
Update frequencies
status
Service types
Scale
Resolution
From 1 - 10 / 353
  • Die Karte zeigt das 110 kV-Netz der Netze BW GmbH als regionalen Netzbetreiber.

  • Die Daten enthalten benachteiligte Gebiete, nach Maßgabe der FFÖ-VO bzw. des EEG, auf Ebene der Gemarkungen. Mit der am 7. März 2017 von der Landesregierung verabschiedeten Verordnung zur Öffnung der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen für Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten (Freiflächenöffnungsverordnung – FFÖ-VO) können in Baden-Württemberg bei den bundesweiten Solarausschreibungen auch Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligen landwirtschaftlichen Gebieten im Umfang von bis zu 100 MW pro Kalenderjahr bezuschlagt werden.

  • Geführt werden die für die Festsetzung des Wasserentnahmeentgeltes erforderlichen Daten und wenige Zusatzdaten für die Berichterstattung.

  • PLENUM ist eine neue Naturschutzstrategie, Umwelt- und Naturschutzziele nicht durch hoheitliches Handeln von oben, sondern auf freiwilliger Basis gemeinsam mit der Bevölkerung von unten zu erreichen. PLENUM setzt sich ein für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in großflächigen, repräsentativen Kulturlandschaften. Aufbauend auf der Biotopkartierung und dem Artenschutzprogramm ermittelte die LUBW in Zusammenarbeit mit den Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege und einem wissenschaftlichen Beirat eine Gebietskulissse mit 19 Kerngebieten, die sowohl Naturschutzgebiete als auch typische Kulturlandschaften umfassen. Von dieser Gebietskulisse wird zur Zeit die Plenumkonzeption in 5 Projektgebieten umgesetzt, die 13 % der Landesfläche einnehmen.

  • Fördergebiet Wolfsprävention: Kulisse innerhalb derer eine Förderung von Wolfspräventionsmaßnahmen über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) beantragt werden kann. Weitere Informationen: https://um.baden-wuerttemberg.de/wolf

  • Der Datensatz enthält das Polygon mit der Landesgrenze von Baden-Württemberg. Die Geometriedaten der Landesgrenze 1:2.000 (Daten-Quelle: Vermessung vor Ort) stammen aus dem ALKIS-Thema "Land" der "Nutzerorientiert aufbereiteten Geobasisdaten Baden-Württemberg (NORA_BW)" und werden nach einer geometrischen Validierung im UIS mit den Sachattributen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg verknüpft. Analog wird mit der Landesgrenze 1:10.000 (Daten-Quelle: Erfassung aus dem Digitalen Orthophoto) verfahren. Die hierfür verwendeten Geometriedaten entstammen dem Basis-DLM Thema "Land" aus NORA_BW. Auch dieser Datensatz wird geometrisch validiert und hinsichtlich der Sachdaten angereichert. Darüber hinaus wird im Bereich des Bodensees die Uferlinie der AWGN-Fachobjekte "Bodensee - Obersee" und "Bodensee - Untersee" als Grenzlinie verwendet.

  • Ein Bestandteil der Fließgewässerüberwachung in Baden-Württemberg sind physikalisch-chemische und chemische Parameter, die im Rahmen des chemischen Landesüberwachungsnetzes erfasst werden. Sie liefern die erforderlichen Grundlagen zur Bewertung der Fließgewässerbeschaffenheit Das Landesüberwachungsnetz besteht zum einen aus den 26 kontinuierlich messenden Güte-Messstationen, auch Online-Messstellen genannt, und zum anderen aus ca. 180 repräsentativen Chemie-Messstellen, die regelmäßig in bestimmten Messzyklen beprobt werden.

  • Zur Bevölkerung zählen alle Personen, die in dem betreffenden Gebiet ihren ständigen Wohnsitz haben. Personen, die mehrere Wohnungen innehaben, werden der Bevölkerung der Gemeinde zugerechnet, in der sich die Hauptwohnung im Sinne des § 17 Absatz 2 Meldegesetz (Fassung vom 23. Februar 1996) befindet. Nicht zur Bevölkerung zählen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Vor dem 27. April 1983 wurden Personen mit Wohnraum in mehreren Gemeinden der Gemeinde zugeordnet, von der aus sie zur Arbeit oder Ausbildung gingen. Soweit sie weder berufstätig waren noch in Ausbildung standen, war die Wohnung oder Unterkunft maßgebend, in der sie sich überwiegend aufhielten. Mit Wirkung vom 27. April 1983 werden bei der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes aufgrund von An- und Abmeldungen diejenigen Personen, die mehrere Wohnungen innehaben, der Bevölkerung der Gemeinde zugerechnet, in der sich ihre Hauptwohnung im Sinne des neuen Landesmeldegesetzes befindet.

  • Die Daten zeigen Daten zu geplanten Netzausbauvorhaben mit ihrem Trassenverlauf, der Trassenlänge und die Art und den Zweck des Ausbaus. Die Karte zeigt alle Netzausbau-Vorhaben im Übertragungsnetz, die im Bundesbedarfsplan oder im Energieleitungsausbaugesetz enthalten sind.

  • Das Rheingebiet wurde in neun Bearbeitungsgebiete unterteilt, wovon Baden-Württemberg aufgrund seiner geographischen Lage als einziges deutsches Bundesland Anteile an fünf Bearbeitungsgebieten hat: Alpenrhein/Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar und Main. Ein weiteres Bearbeitungsgebiet in Baden-Württemberg ist das Donaueinzugsgebiet.