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  • Ökologische Grundeinheiten nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV) in Baden-Württemberg. Bei der Ausbringung von dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen in der freien Landschaft werden bei der Beurteilung der gebietseigenen Herkunft die Ökologischen Grundeinheiten zugrunde gelegt. Ferner enthält der Datensatz sowohl die Zuordnung nach Vorkommensgebieten für gebietseigene Gehölze in Baden-Württemberg als auch nach der Einteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (2012). Die ökologischen Grundeinheiten lassen sich den Vorkommensgebieten gebietseigener Gehölze Baden-Württembergs bzw. des BMUBs zuordnen.

  • Einteilung der Landesfläche von Baden-Württemberg in quadratische Flächen gemäß den Kartenblättern der Topographischen Übersichtskarte 1:200.000. Die im RIPS-Pool verfügbaren Blattschnitteinteilungen liegen als Vektoren vor. Sie können beispielsweise als Orientierungs- und Navigationshilfen verwendet werden. Als Sachinformation ist die Bezeichnung (Nummer, Name) und das jeweilige Ausgabejahr enthalten.

  • Mehrere Ursprungs- bzw. Vorkommensgebiete (Herkunftsregionen) gebietseigenen Saatguts laut § 2 Ziff. 6 der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) mit ähnlichen Umweltbedingungen wurden zu Produktionsräumen zusammengefasst. Innerhalb der Produktionsräume darf gebietseigenes Saatgut der jeweils zugeordneten Ursprungsgebiete vermehrt werden.

  • Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren.

  • Die Ursprungsgebiete bzw. Vorkommensgebiete gebietseigenen Saat- und Pflanzguts in Baden-Württemberg entsprechen den in § 2 Ziff. 6 der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) definierten Ursprungsgebieten. Saat- und Pflanzgut wird nur dann als gebietseigen eingestuft wenn es innerhalb dieser Ursprungsgebiete gewonnen wird. Herkunftsnachweise für gebietseigenes Saat- und Pflanzgut sowie die Kennzeichnungspflicht nach der ErMiV müssen immer auf diesen Ursprungs- bzw. Vorkommensgebieten basieren.

  • Dienst zum Windenergiepotential im Wald von Baden-Württemberg ab einer mittleren Windgeschwindigkeit von 5,25 m/s bzw. 5,75m/s in 100m über Grund. Die Auswertung beinhaltet sämtliche naturschutzrechtlichen und forstrechtlichen Kriterien gemäß Windenergieerlass und wurde von der FVA am 24.08.2012 per Pressemitteilung des MLR veröffentlicht. Weitere Informationen siehe http://windenergie.fva-bw.de.

  • Der Wasserwirtschaftliche und Bodenkundliche Atlas (WABOA) Teil Boden wurde aus der BÜK 200 abgeleitet. Er beinhaltet landesweite bodenbezogene Übersichtskarten für den Maßstab 1:200.000 (digitale Atlasversion). Für die analoge Atlasversion im Maßstab 1:350.000 wurden die Karten z. T. generalisiert. Die hier erfassten Bodenkundlichen Einheiten zeigen die räumliche Verbreitung von Bodengesellschaften im Land auf dem Niveau der Leitbodengesellschaft, gegliedert nach Bodenregionen und Bodenlandschaften. Neben den Bodenkundlichen Einheiten im Maßstab 1:200.000 gibt es eine generalisierte Version (Bodenübersichtskarte).

  • Die Amtliche Straßenkarte Baden-Württemberg 1:200 000 (ASK200) präsentiert ausgewählte Inhalte des DLM250, des DLM50 und Fachdaten der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg. Im angrenzenden Ausland werden die jeweiligen vergleichbaren Datengrundlagen präsentiert (Frankreich: BD CARTO(r), Schweiz: VECTOR200). Der thematische Schwerpunkt liegt auf der Darstellung des Straßenverkehrs (klassifiziertes Straßennetz). Farblich hervorgehoben und beschriftet sind alle klassifizierten Straßen (Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen). Gemeindestraßen, das Schienenverkehrsnetz (Eisenbahn) und der Luftverkehr (Landeplätze) ergänzen die Verkehrsinfrastruktur. Entlang der Autobahnen sind zusätzlich die verkehrsnahe Infrastruktur (Parkplätze, Tankstellen, Raststätten u.a.) und Fachangaben, wie Knotennummern der Anschlussstellen und die Betriebskilometrierung eingetragen. Topographische Inhalte (Wald, Gewässer und Siedlung) und die Verwaltungsgrenzen helfen bei der Orientierung

  • Die Planungsgrundlage Windkraft und Auerhuhn ist auf der Basis naturschutzrechtlicher Bestimmungen, des aktualisierten Aktionsplanes Auerhuhn sowie langjähriger wissenschaftlicher Arbeiten zu den Auswirkungen von Windenergieanlagen auf das Auerhuhn erarbeitet worden. Weitere Informationen: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/energie/windenergie/ Stand: 2023

  • Als "naturräumliche Einheit" bzw. als "Naturraum" wird im geographischen Sinne ein "nach dem Gesamtcharakter seiner Landesnatur abgegrenzter Erdraum" verstanden. Zur Ausweisung werden Faktoren wie Relief, Vegetation, Gewässer, Geologie und Klima herangezogen. Die "Geographische Landesaufnahme 1:200 000 Naturräumliche Gliederung Deutschlands" des Bundesamtes für Landeskunde und Raumforschung wurde für Baden-Württemberg 1991 abgeschlossen.