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  • Nach INSPIRE transformierter Bebauungsplan „Wochenendhausgebiet Tiefklinge“ der Stadt Eberbach basierend auf einem XPlanung-Datensatz in der Version 5.0.

  • Fördergebiet Wolfsprävention: Kulisse innerhalb derer eine Förderung von Wolfspräventionsmaßnahmen über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) beantragt werden kann. Weitere Informationen: https://um.baden-wuerttemberg.de/wolf

  • Nach INSPIRE transformierter Bebauungsplan „Hohenend“ der Stadt Eberbach basierend auf einem XPlanung-Datensatz in der Version 5.0.

  • Der Bebauungsplan (BPL) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um den Bebauungsplan „i-Park Tauberfranken“ der Stadt Lauda-Königshofen aus XPlanung 5.0. Beschreibung: Gewerbegebiet.

  • Der Bebauungsplan (BPL) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um den Bebauungsplan „Unterdielbach 2. Änderung“ der Stadt Eberbach aus XPlanung 5.0. Beschreibung: Wohnbaufläche.

  • Der Datensatz enthält das Polygon mit der Landesgrenze von Baden-Württemberg. Die Geometriedaten der Landesgrenze 1:2.000 (Daten-Quelle: Vermessung vor Ort) stammen aus dem ALKIS-Thema "Land" der "Nutzerorientiert aufbereiteten Geobasisdaten Baden-Württemberg (NORA_BW)" und werden nach einer geometrischen Validierung im UIS mit den Sachattributen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg verknüpft. Analog wird mit der Landesgrenze 1:10.000 (Daten-Quelle: Erfassung aus dem Digitalen Orthophoto) verfahren. Die hierfür verwendeten Geometriedaten entstammen dem Basis-DLM Thema "Land" aus NORA_BW. Auch dieser Datensatz wird geometrisch validiert und hinsichtlich der Sachdaten angereichert. Darüber hinaus wird im Bereich des Bodensees die Uferlinie der AWGN-Fachobjekte "Bodensee - Obersee" und "Bodensee - Untersee" als Grenzlinie verwendet.

  • Der Bebauungsplan (BPL) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um den Bebauungsplan „Grazert Teiländerung von BPL 38“ der Stadt Eberbach aus XPlanung 5.0. Beschreibung: Wohnbauflächen.

  • Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017.

  • Der Flächennutzungsplan (FNP) ist die erste Stufe des prinzipiell zweistufigen Systems der Bauleitplanung. In ihm stellt die Kommune die von ihr beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um den Flächennutzungsplan „FNP 1. Fortschreibung - 12. Änderung“ der Gemeinde Ingersheim aus XPlanung 5.0. Beschreibung: FNP 1. Fortschreibung - 12. Änderung.

  • Nach INSPIRE transformierter Bebauungsplan „Grazert Teiländerung von BPL 38“ der Stadt Eberbach basierend auf einem XPlanung-Datensatz in der Version 5.0.