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1999

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  • Die Biotopkartierung 1981-1989 (Intensivkartierung) erfolgte zentral durch die damalige Landesanstalt für Umweltschutz (LfU) (heute: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg). Die Biotope der Intensivkartierung unterlagen keinem gesetzlichen Schutz wie er heute bei den besonders geschützten Biotopen nach NatSchG oder LWaldG gegeben ist. Die Auswahlkriterien für die Intensivkartierung waren: Naturnähe, Homogenität, Vielfalt, Seltenheit und Gefährdung der Biotope, Arten der Rote Listen sowie Repräsentativität für die Biotopart und der Naturraum. Die Biotope wurden nach den einheitlichen Vorgaben einer Kartieranleitung erfasst. Eine Fortführung mit der gleichen Methodik erfolgt nicht.

  • Die Fotoserien werden im Rahmen der Beweissicherung zur Baumaßnahme "Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt" im Bereich des Beweissicherungsgebietes aufgenommen. Dokumentiert werden Objekte im Beweissicherungsgebiet, die möglicherweise durch die Baumaßnahme beeinflußt werden könnten.