2020
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Flächenraster des ehrenamtlichen Waldschnepfen-Monitorings der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg. Dieser Datensatz dient allen freiwilligen Teilnehmenden für die Auswahl von Quadranten für die Erfassung der Waldschnepfenbalz im Frühjahr. Die Kartierung der Waldschnepfe erfolgt stationär an einem geeigneten Standort, beispielsweise an einer Waldlichtung, innerhalb dieser 1 km²-Flächen.
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Der wasserwirtschaftlich genutzte Grundwasserleiter (Variante 2) entspricht dem Grundwasserleiter, dessen Grundwasservorkommen in der Regel durch Grundwassererschließungen nutzbar gemacht werden kann. Er liegt gebietsweise unterhalb des in Variante 1 ausgewiesenen Grundwasserleiters und wird bspw. aufgrund höherer Ergiebigkeit oder besserer Geschütztheit genutzt.
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Ein Bestandteil der Fließgewässerüberwachung in Baden-Württemberg sind physikalisch-chemische und chemische Parameter, die im Rahmen des chemischen Landesüberwachungsnetzes erfasst werden. Sie liefern die erforderlichen Grundlagen zur Bewertung der Fließgewässerbeschaffenheit Das Landesüberwachungsnetz besteht zum einen aus den 26 kontinuierlich messenden Güte-Messstationen, auch Online-Messstellen genannt, und zum anderen aus ca. 180 repräsentativen Chemie-Messstellen, die regelmäßig in bestimmten Messzyklen beprobt werden.
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Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Bodenbedeckung (Bodenbedeckungsvektor) aus ALKIS umgesetzte Daten bereit.
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INSPIRE-konformer Download Service (predefined Atom) für die INSPIRE-identifizierten Geodatenthemen des Räumlichen Informations- und Planungssystems (RIPS). Es werden die Geodaten zu den Objektarten der Umgebungslärmkartierung 2017 (ohne Ballungsräume) sowie die Lärmschutzbereiche an Flugplätzen bereitgestellt. | Prüfung: Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung | Dateninhalt (Bild): Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung
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Die Stickstoffhintergrunddeposition wird benötigt für a. die Einschätzung der Beeinträchtigung von Ökosystemen in Baden-Württemberg mit Hilfe von Critical Loads und b. für die Berechnung der Stickstoffüberschüsse der Landwirtschaft.
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INSPIRE Downloaddienst für Wasserstraßenverkehrsnetz (INSPIRE TN-W): Der Dienst umfasst Wasserverkehrsnetzdaten aus dem Binnenbereich (Wasserstraßen und -knoten wie z.B. Häfen, Schleusen, Wendestellen, Fähren, Kilometermarken) und Seebereich (Wasserstraßen, Verkehrstrennungsgebiete, Bojen/Baken).
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Bei der ökologischen Bewertung von Fließgewässern auf Grundlage biologischer Qualitätskomponenten nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind nach der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) 2016 (https://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016/BJNR137310016.html) allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten zur Einstufung unterstützend heranzuziehen. Anlage 7 trifft hierbei u.a. Zuordnungen zwischen Fließgewässertypen und Fischgemeinschaften und beschreibt fischökologische Temperaturanforderungen für die Bewirtschaftungsziele in Abhängigkeit von den Fischgemeinschaften. Zur Umsetzung der genannten Vorgaben wurde im Jahr 2020 die baden-württembergische Fließgewässerlandschaft anhand der natürlichen Temperaturansprüche der Fischarten sowie deren Anteile in den Referenz-Fischzönosen hinsichtlich der sie besiedelnden Fischgemeinschaften charakterisiert. Die Einstufung erfolgt durch die Fischereiforschungsstelle in Langenargen (https://lazbw.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Themen/Fischgemeinschaft+nach+OGewV). Eine ausführliche Erläuterung der Einstufung finden Sie im zugehörigen Bericht, der auf der Internetseite verlinkt ist. Das Thema „Fischgemeinschaft“ basiert auf dem Amtlichen Digitalen Wasserwirtschaftlichen Gewässernetz (AWGN) mit Stand Mai 2019. Gegebenenfalls können sich dadurch Abweichungen zum jährlich aktualisierten AWGN ergeben.
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INSPIRE-konformer Download Service (predefined Atom) für die INSPIRE-identifizierten Geodatenthemen des Räumlichen Informations- und Planungssystems (RIPS). Es werden die Geodaten zu den Objektarten Wasserschutzgebiet, Wasserschutzgebietszone und Quellenschutzgebiet bereitgestellt. | Prüfung: Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung | Dateninhalt (Bild): Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung
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Waldschutzgebiete umfassen Bann- und Schonwälder und werden nach § 32 LWaldG von der höheren Forstbehörde per Rechtsverordnung ausgewiesen. Als Bannwälder nach § 32 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) werden sich selbst überlassene Totalreservate ausgewiesen, in denen keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet. Schonwälder werden im Gegensatz zu Bannwäldern bewirtschaftet und gepflegt. Je nach Schutzziel ist die Aufrechterhaltung einer bestimmten Bewirtschaftungsform notwendig.