From 1 - 10 / 24
  • BW Map mobile ist eine App für iOS (iPhone / iPad) und Android (Smartphone / Tablet). Enthalten sind Amtliche Topographische Karten von Baden – Württemberg 1:10.000, 1:50.000, 1:200.000, 1:500.000 und 1:1 Million. Die App "BW Map mobile" ist im AppStore kostenlos erhältlich. Diese kann mit dem Kartendienst "Maps4BW" genutzt werden. Über einen In-App-Kauf (IAK) der "Jahres-Flatrate" aus der kostenlosen App heraus, werden erweiterten Funktionen aktiviert, inklusive den Zugriff auf die Topographischen Karten. Die Darstellungen 1:1 Million und 1:500.000 sind aus dem DLM1000 und die Topographische Übersichtskarte 1:200.000 aus dem DLM250. Die Darstellung 1:50.000 basiert auf dem DLM50. Die kartographische Darstellung 1:10.000 basiert auf dem Basis-DLM und der Gebäudedaten des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS). Die Höheninformationen innerhalb Baden-Württembergs bestehen aus dem Digitalen Geländemodell (DGM25). Das DGM basiert auf dem Höhenbezugssystem „Höhen im Neuen System“ des Deutschen Haupthöhennetzes 1912 (DHHN 12 – HST 130) mit dem Pegel von Amsterdam. Zur Höhendarstellung außerhalb Baden-Württembergs wurden SRTM-3 Höhendaten des United States Geological Survay genutzt. Bezugssystem ist das Europäische Terrestrische Referenzsystem 1989 (ETRS89) und die Kartenprojektion die Universale Transversale Mercatorabbildung (UTM), Zone 32. Weitere Funktionen der App: GPS-Position, Moving Map (IAK), Trackaufzeichnung, Sprachführung entlang von Tracks, Suche (Orte, Straßen, Berge, Gewässer ...), Haltestelleninformationen, Meldefunktion, Messen von Strecken und Flächen. Sprachen DE,EN,FR,IT Erweiterte Funktionen für iOS sind: Panorama-Ansicht (3D-Karte), Augmented Reality. Weitere Angaben unter: http://www.lgl-bw.de/lgl-internet/opencms/de/07_Produkte_und_Dienstleistungen/Karten/BW-Map-mobile/Grundlegendes/

  • Umfasst Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen nach §31 LWaldG. Wald kann durch Rechtsverordnung zu Schutzwald erklärt werden, wenn es zur Abwehr oder Verhütung schädlicher Umwelteinwirkungen, insbesondere von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Dritte notwendig ist, bestimmte forstliche Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen.

  • Umfasst gesetzlichen Bodenschutzwald nach § 30 LWALDG. Wälder auf erosionsgefährdeten Standorten (beispielsweise rutschgefährdete Hänge, felsige oder flachgründige Steilhänge, zur Verkarstung neigende Standorte und Flugsandböden) sind als Bodenschutzwald geschützt und müssen besonders schonend bewirtschaftet werden. Bodenschutzwald schützt seinen Standort sowie benachbarte Flächen vor den Auswirkungen von Wasser- und Winderosion, Bodenrutschungen, Auskolkungen, Erdabbrüchen, Bodenkriechen und Steinschlägen, Aushagerungen und Humusschwund, Bodenverdichtungen und Vernässungen. Eine Sonderform des Bodenschutzwaldes ist der Lawinenschutzwald. Der Lawinenschutzwald soll die Entstehung von Schneebewegungen jeder Art wie Schneekriechen, Schneegleiten, Schneerutschen und Lawinen aus dem Wald verhindern, sowie oberhalb der Waldgrenze abgerissene Lawinen nach Möglichkeit lenken, bremsen und zum Stillstand bringen.

  • Im Rahmen der nach einem zweistufigen Verfahren arbeitenden forstlichen Standortskartierung vorgenommene Landschaftsgliederung, wobei i.W. regionales Klima, Landschaftsform, Gesteinscharakter einer Gegend und Auswirkungen der Landschaftsgeschichte als gliederungsrelevante Merkmale herangezogen werden. Folgende Gliederungsebenen werden verwendet: Wuchsgebiete (Großlandschaften, die in Landschaftsform und Gesteinscharakter gewisse einheitliche Züge aufweisen), Wuchsbezirksgruppen, Wuchsbezirke, Einzelwuchsbezirke sowie Teilbezirke. Die Abgrenzung ist geometrisch konsistent mit den kartierten Standortseinheiten.

  • Umfasst Gesetzlichen Erholungswald nach § 33 LWALDG. Nach Landeswaldgesetz können Wälder durch Rechtsverordnung zu Erholungswald erklärt werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Waldflächen für Zwecke der Erholung zu schützen, zu pflegen oder zu gestalten. Besonders stark besuchte Wälder in Siedlungs- bzw. Erholungsgebieten können als gesetzlicher Erholungswald ausgewiesen werden.

  • Wasserschutzwald sichert und verbessert die Qualität des Grundwassers sowie stehender und fließender Oberflächengewässer. Die Wasserspeicherkapazität von Waldböden verhindert weitgehend oberflächennahe Abflüsse und Hochwasserspitzen und sorgt für eine stetige Wasserspende in niederschlagsarmen Zeiten. So wird zugleich die Gefahr von Hochwasserschäden und Erosion minimiert. Der Datenbestand umfaßt hauptsächlich (noch) nicht rechtsverbindliche wasserwirtschaftliche Fachplanungen (geplante Schutzgebiete nach Wasserrecht, Grundwasser-Schonbereiche, Vorrangflächen etc.).

  • Bei der Waldfunktionenkartierung werden alle diejenigen Waldflächen mit der Funktion "Erholung" erfasst, die wegen einer auffallenden Inanspruchnahme durch Erholungssuchende eine besondere Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung haben. Entsprechend der geschätzten Besucherdichte werden zwei Intensitätsstufen unterschieden.

  • Es liegen Geodaten zur Klassifizierung der Bilddaten der LANDSAT 2-Multispektral-Aufnahmen (Raster 79m x 56m) vom 8./9. August 1975 vor. Die Ergebnisse dieser Klassifizierung liegen im Raster von 50m x 50m (5590 Zeilen und 5200 Spalten) vor. Unterschieden werden bei der Landnutzung 10 Klassen: Laubwald; Nadelwald; Mischwald, Siedlung - lockerbebaut; Siedlung - dicht bebaut; Industrie; Grünland; Ackerland; Wein- und Obstbau; Gewässer.

  • Aufgrund der großen Oberfläche ihrer Blattorgane können Bäume große Mengen an Schadstoffen und (Fein-)Stäuben aus der Luft herausfiltern. Immissionsschutzwald soll Wohn-, Arbeits- und Erholungsbereiche, land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen sowie wertvolle Biotope vor den nachteiligen Wirkungen durch Gase, Stäube, Aerosole und Strahlen schützen oder diese vermindern. Lokaler Immissionsschutzwald ist definiert durch seine Lage zwischen einem Emittenten und einem zu schützenden Bereich. Er hat hier die Aufgabe, angrenzende Siedlungen, Erholungsgebiete, Krankenhäuser usw. vor Luftverschmutzung sowie Geruchs- und Lärmbelästigungen zu schützen. Regionaler Immissionsschutzwald ist gekennzeichnet durch schadstoffverringernde Wirkung im Hinblick auf großräumig auftretende Immissionen, die sich keinem konkreten Emittenten zuordnen lassen.

  • Zusammenhängende Waldflächen in der Nähe von Siedlungsschwerpunk­ten können in Siedlungsbereichen und Freiflächen das Klima durch großräumigen Luftaustausch (regionaler Klimaschutzwald) günstig beeinflussen. Derartige regionale Klimaschutzwälder werden aufgrund spezieller Klimagutachten ausgewiesen. Klimaschutzwald schützt ferner besiedelte Bereiche, Kur-, Heil- und Freizeiteinrichtungen sowie Erholungsbereiche, landwirtschaftliche Nutzflächen und Sonderkulturen vor Kaltluftschäden, nachteiligen Windeinwirkungen, und schafft Ausgleich von Temperatur- und Feuchtigkeitsextremen (lokaler Klimaschutzwald).