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Flächenraster des ehrenamtlichen Waldschnepfen-Monitorings der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg. Dieser Datensatz dient allen freiwilligen Teilnehmenden für die Auswahl von Quadranten für die Erfassung der Waldschnepfenbalz im Frühjahr. Die Kartierung der Waldschnepfe erfolgt stationär an einem geeigneten Standort, beispielsweise an einer Waldlichtung, innerhalb dieser 1 km²-Flächen.
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Die Verbreitungskarte zeigt den Stand der letzten Kartierung. Verbreitungskarten für Auerhuhnvorkommen im Schwarzwald werden seit 1993 erstellt, als mit einer kontinuierlichen Dokumentation aller Sichtungen und Hinweise auf das Vorkommen von Auerhühnern begonnen wurde. Im Turnus von 5 Jahren wird jeweils eine neue Verbreitungskarte mit den in diesem Zeitraum gesammelten Nachweisen erstellt. Als Auerhuhn-Verbreitungsgebiet werden jene Flächen definiert, für die mindestens drei Nachweise innerhalb der letzten fünf Jahre vorliegen. Die gefüllten 3 x 3 km Rasterzellen basieren auf Hinweisen verschiedenster Art (Sichtung, jährliche Balzplatzzählung, Kot, Federn, Huderpfannen, Trittsiegel). Aus Gründen der Sensibilität der Vogelart wird die Verbreitung nur mit einer Auflösung von 3 x 3 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen von Jägern, Förstern, Waldarbeitern, Ornithologen und Naturschützern.
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Die Karte zeigt die besetzten Zellen des letzten abgeschlossenen Monitoringjahres (das Monitoringjahr beginnt am 01.05 und endet am 30.04 des Folgejahres, der Abschluss findet i.d.R. im Dezember des Folgejahres statt). Der erste sichere Nachweis eines Luchses in Baden-Württemberg gelang im Jahr 2000. Die gefüllten 10 x 10 km Rasterzellen wurden nach den Monitoringstandards des BfN als "besetzt" markiert (entweder 1x C1 oder 2x C2 nach SCALP-Kriterien) und beziehen sich immer auf das Monitoringjahr, welches am 01.05 beginnt und am 30.04 des Folgejahres endet. Als C1 Nachweis gelten tot aufgefundene Luchse, Foto- oder Videodokumentation, eingefangene Tiere und genetische Nachweise. Ebenso können ausgewertete Telemetriedaten nach den Monitoringstandards des BfN als C1 Nachweis zählen. Als C2 Nachweis gelten von erfahrenen Personen überprüfte Hinweise wie Risse von Nutz- und Wildtieren oder Spuren. Sowohl aus Gründen der Sensibilität der Tiere als auch aufgrund der großen Streifgebiete werden die Nachweise nur mit einer Auflösung von 10 x 10 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen von externen Personen.
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INSPIRE Datensatz der Wolfsnachweise in Baden-Württemberg. Die Karte zeigt die besetzten Zellen des letzten abgeschlossenen Monitoringjahres (das Monitoringjahr beginnt am 01.05 und endet am 30.04 des Folgejahres, der Abschluss findet i.d.R. im Dezember des Folgejahres statt). Der erste sichere Nachweis eines Wolfs in Baden-Württemberg gelang im Jahr 2015. Die gefüllten 10 x 10 km Rasterzellen wurden nach den Monitoringstandards des BfN als "besetzt" markiert (entweder 1x C1 oder 3x C2 nach SCALP-Kriterien) und beziehen sich immer auf das Monitoringjahr, welches am 01.05 beginnt und am 30.04 des Folgejahres endet. Als C1 Nachweis gelten tot aufgefundene Wölfe, Foto- oder Videodokumentation, eingefangene Tiere und genetische Nachweise. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung dieser Daten lagen keine Telemetriedaten vor. Dies kann sich in Zukunft ändern. Ausgewertete Telemetriedaten können nach den Monitoringstandards des BfN als C1 Nachweis zählen. Als C2 Nachweis gelten von erfahrenen Personen bestätigte Meldungen wie Risse von Nutz- und Wildtieren oder Spuren. Sowohl aus Gründen der Sensibilität der Tiere als auch aufgrund der großen Streifgebiete werden die Nachweise nur mit einer Auflösung von 10 x 10 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen externer Personen.
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Der Generalwildwegeplan (GWP) ist eine eigenständige ökologische, in erster Linie waldbezogene Fachplanung des Landes für einen landesweiten Biotopverbund und ist integrativer Bestandteil eines nationalen bzw. internationalen ökologischen Netzwerks von Wildtierkorridoren. Der GWP zeigt die teilweise letzten verbliebenen Möglichkeiten eines großräumigen Verbundes in der bereits weiträumig stark fragmentierten Kulturlandschaft Baden-Württembergs auf. Die Korridore werden hinsichtlich ihrer Bedeutung auf landschaftlicher Maßstabsebene (International, National, Land) kategorisiert. Außerdem werden die relevanten Abschnitte des Offenland-Biotopverbunds hinsichtlich trockener, mittlerer oder feuchter Standorte beurteilt.
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INSPIRE Datensatz der Luchsnachweise in Baden-Württemberg. Die Karte zeigt die besetzten Zellen des letzten abgeschlossenen Monitoringjahres (das Monitoringjahr beginnt am 01.05 und endet am 30.04 des Folgejahres, der Abschluss findet i.d.R. im Dezember des Folgejahres statt). Der erste sichere Nachweis eines Luchses in Baden-Württemberg gelang im Jahr 2000. Die gefüllten 10 x 10 km Rasterzellen wurden nach den Monitoringstandards des BfN als "besetzt" markiert (entweder 1x C1 oder 2x C2 nach SCALP-Kriterien) und beziehen sich immer auf das Monitoringjahr, welches am 01.05 beginnt und am 30.04 des Folgejahres endet. Als C1 Nachweis gelten tot aufgefundene Luchse, Foto- oder Videodokumentation, eingefangene Tiere und genetische Nachweise. Ebenso können ausgewertete Telemetriedaten nach den Monitoringstandards des BfN als C1 Nachweis zählen. Als C2 Nachweis gelten von erfahrenen Personen überprüfte Hinweise wie Risse von Nutz- und Wildtieren oder Spuren. Sowohl aus Gründen der Sensibilität der Tiere als auch aufgrund der großen Streifgebiete werden die Nachweise nur mit einer Auflösung von 10 x 10 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen von externen Personen.
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Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren.
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Die Karte zeigt die besetzten Zellen des letzten abgeschlossenen Monitoringjahres (das Monitoringjahr beginnt am 01.05 und endet am 30.04 des Folgejahres, der Abschluss findet i.d.R. im Dezember des Folgejahres statt). Der erste sichere Nachweis eines Wolfs in Baden-Württemberg gelang im Jahr 2015. Die gefüllten 10 x 10 km Rasterzellen wurden nach den Monitoringstandards des BfN als "besetzt" markiert (entweder 1x C1 oder 3x C2 nach SCALP-Kriterien) und beziehen sich immer auf das Monitoringjahr, welches am 01.05 beginnt und am 30.04 des Folgejahres endet. Als C1 Nachweis gelten tot aufgefundene Wölfe, Foto- oder Videodokumentation, eingefangene Tiere und genetische Nachweise. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung dieser Daten lagen keine Telemetriedaten vor. Dies kann sich in Zukunft ändern. Ausgewertete Telemetriedaten können nach den Monitoringstandards des BfN als C1 Nachweis zählen. Als C2 Nachweis gelten von erfahrenen Personen bestätigte Meldungen wie Risse von Nutz- und Wildtieren oder Spuren. Sowohl aus Gründen der Sensibilität der Tiere als auch aufgrund der großen Streifgebiete werden die Nachweise nur mit einer Auflösung von 10 x 10 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen externer Personen.
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Der Geodatensatz zeigt die räumliche Lage der Naturdenkmale - Einzelgebilde (END) im Stadtkreis Freiburg. In Freiburg sind derzeit ca. 90, vorwiegend im Siedlungsbereich gelegene Einzelbäume, Baumreihen oder Baumgruppen als einzelne Naturdenkmale ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um Altbestände sowohl gebietstypischer Baumarten (insb. Winter-/ Sommerlinde, Stiel-/ Traubeneiche, Ulme, Spitz-/ Bergahorn, Weißtanne) als auch fremdländischer, z. T. kulturhistorisch bedeutsamer Gehölze (insb. Maulbeerbaum, Zeder, Mammutbaum, Lebensbaum, Tulpenbaum, Ginkgo).
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Bei den Schwerpunktvorkommen von windkraftsensiblen Arten handelt es sich um eine speziell auf die Regionalplanung zugeschnittene, landesweite Planungshilfe. Als Schwerpunktvorkommen sind Bereiche innerhalb der Verbreitungsgebiete von gesetzlich geschützten, windkraftsensiblen Vogel- und Fledermausarten dargestellt, die nach zwei Kategorien differenziert werden. Kategorie A sind ausgewählte naturschutzfachlich sehr hochwertige Bereiche und Kategorie B sind ausgewählte naturschutzfachlich hochwertige Bereiche. Beim Ausweisen von Vorranggebieten für die Windenergie können damit Belange des Artenschutzes standardisiert berücksichtigt werden. Das Vorgehen zur Abgrenzung der Schwerpunktvorkommen wird hier erläutert: https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/3_Umwelt/Naturschutz/Biologische_Vielfalt/Fachbeitrag-Artenschutz-Regionalplanung-barrierefrei.pdf