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  • Flächenraster des ehrenamtlichen Waldschnepfen-Monitorings der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg. Dieser Datensatz dient allen freiwilligen Teilnehmenden für die Auswahl von Quadranten für die Erfassung der Waldschnepfenbalz im Frühjahr. Die Kartierung der Waldschnepfe erfolgt stationär an einem geeigneten Standort, beispielsweise an einer Waldlichtung, innerhalb dieser 1 km²-Flächen.

  • Die Karte zeigt die besetzten Zellen des letzten abgeschlossenen Monitoringjahres (das Monitoringjahr beginnt am 01.05 und endet am 30.04 des Folgejahres, der Abschluss findet i.d.R. im Dezember des Folgejahres statt). Der erste sichere Nachweis eines Luchses in Baden-Württemberg gelang im Jahr 2000. Die gefüllten 10 x 10 km Rasterzellen wurden nach den Monitoringstandards des BfN als "besetzt" markiert (entweder 1x C1 oder 2x C2 nach SCALP-Kriterien) und beziehen sich immer auf das Monitoringjahr, welches am 01.05 beginnt und am 30.04 des Folgejahres endet. Als C1 Nachweis gelten tot aufgefundene Luchse, Foto- oder Videodokumentation, eingefangene Tiere und genetische Nachweise. Ebenso können ausgewertete Telemetriedaten nach den Monitoringstandards des BfN als C1 Nachweis zählen. Als C2 Nachweis gelten von erfahrenen Personen überprüfte Hinweise wie Risse von Nutz- und Wildtieren oder Spuren. Sowohl aus Gründen der Sensibilität der Tiere als auch aufgrund der großen Streifgebiete werden die Nachweise nur mit einer Auflösung von 10 x 10 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen von externen Personen.

  • Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren.

  • Die Vulnerabilität unter Klimawandel klassifiziert die heutigen Waldbestände hinsichtlich ihrer Gefährdung durch klimawandeltypische Mortalitätsrisiken. Sie sind ein neues Produkt der Klimafolgenforschung und dienen der kurz- und mittelfristigen Waldbauplanung (1-10 Jahre). Auf den Vulnerabilitätskarten werden besonders gefährdete Bereiche identifiziert, um Anpassungsmaßnahmen zielgerichtet hier zu beginnen und eine Reihenfolge für die Verjüngungsplanung zu ermitteln. Die Vulnerabilitätskarten sind farblich in Brauntönen dargestellt. In Ergänzung zur Potentialbetrachtung der Baumarteneignungskarten sind die Vulnerabilitätskarten eine in-situ-Gefährdungsbeurteilung der heutigen Waldbestände hinsichtlich klimabedingter naturaler Risiken.

  • INSPIRE Datensatz der Waldbiotope in Baden-Württemberg. Die Waldbiotopkartierung (WBK) wird durchgeführt unter Federführung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA). Die Felderhebung erfolgt durch forstfachlich ausgebildete Kartierende. Die Waldbiotopkartierung erhebt im Maßstab 1:10.000 besonders geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz, § 32 Naturschutzgesetz BW, Biotopschutzwald nach § 30a Landeswaldgesetz sowie nicht gesetzlich geschützte, jedoch der Selbstbindung des Waldbesitzers unterliegende Biotope. Daneben erfasst und bewertet sie seit 2007 in den FFH-Gebieten die Wald- und spezielle Offenland-Lebensraumtypen im Rahmen der FFH-Managementplanung. Die Daten werden im Naturschutz-Informationssystem (NAIS) der LUBW gehalten und von der LUBW an die unteren Naturschutzbehörden und die Regierungspräsidien weitergegeben. Der erste Durchgang der WBK erfolgte 1989 bis 2002. Seit 2002 wird eine Aktualisierungskartierung durchgeführt.

  • Das Thema umfasst Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie (Anhang I) in Baden-Württemberg Die folgenden Originaldatensätze aus dem UIS Baden-Württemberg sind enthalten: - FFH-Lebensraumtyp (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/e44bba8c-1b6a-42fc-b57a-6b781d56dfb0) - FFH-Mähwiese (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/66a12701-739a-4a2c-a248-c12b9c658df3) | Prüfung: Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung | Dateninhalt (Bild): Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung

  • Unter "auerhuhnrelevanten Flächen" werden Flächen verstanden, die nicht nur die aktuelle Verbreitung des Auerhuhns sondern auch potenzielle Lebensräume dieser Tierart einschließen und die somit für den langfristigen Erhalt einer überlebensfähigen Auerhuhnpopulation im Schwarzwald von Bedeutung sind.

  • Die Baumarteneignung unter Klimawandel stuft die vier heutigen Hauptbaumarten hinsichtlich ihrer Anbaueignung unter Klimawandel für forstliche Zwecke ein. Sie sind konzipiert als waldbauliche Entscheidungshilfe für die Baumartenwahl und dienen damit der langfristigen Waldentwicklungsplanung. Die Logik ist eine Potentialbetrachtung ohne Berücksichtigung der heutigen Bestockungssituation (Baumartenvergleich auf der grünen Wiese). Die Darstellung der klimadynamischen Baumarteneignung erfolgt in Ampelfarben in sieben Klassen von geeignet bis ungeeignet und ist damit an die bisherige statische Baumarteneignungsbeurteilung der Standortskartierung (Aldinger und Michiels 1997 ) anschlussfähig. Die hier eingesetzte Modellgeneration 2.0 ist eine methodische Weiterentwicklung der 2010 veröffentlichten Klimaeignungskarten der FVA. Diese Karten wurden von einem mono- zu einem multikriteriellen Verfahren weiterentwickelt, was bedeutet, dass die 2010 veröffentlichte nur auf Artverbreitungsmodellen basierende Klimadynamisierung nun um weitere Klimaaspekte wie z. B. Bodenwasserhaushalt, Borkenkäferrisiko und Bonitätsveränderungen erweitert wurde.

  • Als "naturräumliche Einheit" bzw. als "Naturraum" wird im geographischen Sinne ein "nach dem Gesamtcharakter seiner Landesnatur abgegrenzter Erdraum" verstanden. Zur Ausweisung werden Faktoren wie Relief, Vegetation, Gewässer, Geologie und Klima herangezogen. Die "Geographische Landesaufnahme 1:200 000 Naturräumliche Gliederung Deutschlands" des Bundesamtes für Landeskunde und Raumforschung wurde für Baden-Württemberg 1991 abgeschlossen.

  • Ökologische Grundeinheiten nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV) in Baden-Württemberg. Bei der Ausbringung von dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen in der freien Landschaft werden bei der Beurteilung der gebietseigenen Herkunft die Ökologischen Grundeinheiten zugrunde gelegt. Ferner enthält der Datensatz sowohl die Zuordnung nach Vorkommensgebieten für gebietseigene Gehölze in Baden-Württemberg als auch nach der Einteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (2012). Die ökologischen Grundeinheiten lassen sich den Vorkommensgebieten gebietseigener Gehölze Baden-Württembergs bzw. des BMUBs zuordnen.