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Der Datensatz „Flächeninformation und Online-Antrag FIONA“ stellt die Bodennutzung von landwirtschaftlich genutzten Flächen dar. Die Polygone zeigen die Grenzen einer, im Rahmen des Gemeinsamen Antrages, gemeldeten Nutzung. Die Daten werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erhoben und sind Bestandteil des Verwaltungssystems von Baden-Württemberg. Ein Polygon liegt nur dann vor, wenn die landwirtschaftliche Fläche im Gemeinsamen Antrag beantragt worden ist. Die Polygone wurden anonymisiert.
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Landesweite Auswertung der Streuobstbäume anhand des DGM (Befliegung 2000-2005), in Punkten und Flächen, 5 % der Landesfläche ohne Auswertung.
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INSPIRE Datensatz der in ALKIS enthaltenden Bodenschätzungsobjekte. Diese umfassen die Objektarten AX_Bodenschaetzung, AX_GrablochDerBodenschaetzung, AX_MusterLandesmusterUndVergleichsstueck und AX_Tagesabschnitt und werden automatisiert aus den Daten von ALKIS BW - NOrA abgeleitet.
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Grundlage für den Geodatendienst sind Geodaten, welche aus dem System zur Identifizierung landw. Parzellen (LPIS) stammen und somit das Referenzsystem für die flächenbezogenen Agrarzahlungen abbilden. In Baden-Württemberg wird das Katasterflurstück als Referenzparzelle genutzt. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen ist ein Teilsystem des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) im Sinne von Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 1306/2013. Die Daten werden für die gesamte landwirtschaftliche Fläche Baden-Württembergs aufgrund § 3 Abs. 1 der InVeKoS-Verordnung erhoben und laufend auf Basis aktueller Luftbilder (Orthophotos) und Fernerkundungsdaten weiter gepflegt. Weitere Informationen zur Agrarpolitik und Förderung in Baden-Württemberg finden Sie unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite Der Erfassungsmaßstab beträgt ca. 1:5.000. Das zugrundeliegende Koordinatensystem ist ETRS89. Die Bodenbedeckung, auch Nutzungsart, ist auf den einzelnen Referenzparzellen abgegrenzt und kann folgende Eigenschaften haben, siehe folgende Liste. Je Referenzparzelle sind mehrere Nutzungsarten möglich. Ackerland Grünland Dauerkultur Nicht landwirtschaftliche Fläche Hecke/Knick (LE) Hecke/Knick (CC-LE) Baumreihe (CC-LE) Feuchtgebiet (CC-LE) Feldrain (LE) Feldrain (CC-LE) Graben (LE) Tümpel, Söll, Doline (CC-LE) Trockenmauer, Lesesteinwall (CC-LE) Fels-, Steinriegel (CC-LE) Feldgehölz (LE) Feldgehölz (CC-LE) Einzelbaum (LE) (Punktobjekt) Einzelbaum (CC-LE) (Punktobjekt) Einzelstrauch (LE) (Punktobjekt) Die verwendeten Abkürzungen bedeuten: LE = Landschaftselement CC-LE = Cross-Compliance Landschaftselement Neben der Bodenbedeckung/Nutzungsart hat jede Geometrie einen eindeutigen Identen, die FLIK der Referenzparzelle, die für Direktzahlungen förderfähige Höchstfläche in ha und eine Angabe zur Aktualität des Datenstandes.
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Der Datensatz "INSPIRE BW Bodenbedeckung - Stabile ÖVF" stellt die stabilen ökologischen Vorrangflächen (EFA) nach der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 Art. 46 dar. Die Daten sind mit dem Gemeinsamen Antrag (GA) 2022 letztmalig aktualisiert worden. Die Daten werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erhoben und sind Bestandteil des InVeKoS von Baden-Württemberg. Die Polygone wurden anonymisiert.
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Der Datensatz "INSPIRE BW Bodenbedeckung System zur Identifizierung landw. Parzellen" stellt die Bodenbedeckung von landwirtschaftlich genutzten Flächen dar. Die Polygone haben die Objekteigenschaften "Nutzungsart", "FLIK (Flächenidentifikator)" und "Bruttofläche (MEA)". Die Objekteigenschaft "Nutzungsart" kann die Sachattribute "Ackerland", "Dauergrünland", "Dauerkultur" oder "Landschaftselement" enthalten. Die Objekteigenschaft "Bruttofläche (MEA)" beschreibt die Größe der maximal beihilfefähigen Fläche auf dem Polygon. Die Referenzparzelle ist das Flurstück. Die Daten werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erhoben und sind Bestandteil des Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) von Baden-Württemberg. Gemäß Artikel 70 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 umfasst das InVeKoS auch ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen. Die Daten stammen aus dem Gemeinsamen Antrag (GA) 2022. Die Polygone wurden anonymisiert.
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Bei der ökologischen Bewertung von Fließgewässern auf Grundlage biologischer Qualitätskomponenten nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind nach der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) 2016 (https://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016/BJNR137310016.html) allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten zur Einstufung unterstützend heranzuziehen. Anlage 7 trifft hierbei u.a. Zuordnungen zwischen Fließgewässertypen und Fischgemeinschaften und beschreibt fischökologische Temperaturanforderungen für die Bewirtschaftungsziele in Abhängigkeit von den Fischgemeinschaften. Zur Umsetzung der genannten Vorgaben wurde im Jahr 2020 die baden-württembergische Fließgewässerlandschaft anhand der natürlichen Temperaturansprüche der Fischarten sowie deren Anteile in den Referenz-Fischzönosen hinsichtlich der sie besiedelnden Fischgemeinschaften charakterisiert. Die Einstufung erfolgt durch die Fischereiforschungsstelle in Langenargen (https://lazbw.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Themen/Fischgemeinschaft+nach+OGewV). Eine ausführliche Erläuterung der Einstufung finden Sie im zugehörigen Bericht, der auf der Internetseite verlinkt ist. Das Thema „Fischgemeinschaft“ basiert auf dem Amtlichen Digitalen Wasserwirtschaftlichen Gewässernetz (AWGN) mit Stand Mai 2019. Gegebenenfalls können sich dadurch Abweichungen zum jährlich aktualisierten AWGN ergeben.
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Darstellung von repräsentativen Revitalisierungsmaßnahmen an Gewässern in BW. Meldung der Maßnahmen erfolgte durch die unteren Wasserbehörden und die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidium. Ausgewählte Maßnahmen werden in einem Steckbrief vorgestellt.
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Die Ausgleichszulage soll durch die Förderung der dauerhaften Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Gebieten (Berggebiete, naturbedingt benachteiligte Gebiete und Gebiete mit spezifischen Nachteilen) zur Erhaltung der Landschaft sowie zur Erhaltung und Förderung von nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen beitragen. Sie dient auch der Erhaltung und der Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind und trägt zur Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert bei.
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Die landwirtschaftlichen Nutzungsarten enthalten für alle beantragbaren Flurstücke flächendeckend die landwirtschaftlichen Nutzungen. Aus den Nutzungsarten wird im Rahmen der InVeKoS-Kontrolle die maximal beihilfefähige Fläche ermittelt. Herkunft: Geoprozessierung geeigneter Daten (ATKIS, ALK, ALB, §32 Biotope) und anschließende manuelle Nachbearbeitung und Qualitätssicherung. Maßstabsangabe: Erfassungsmaßstab 1:600 - 1:1.500 Erstellungsdatum: Mai 2006