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  • Torf- und Muddemächtigkeiten für das Bezugsjahr 2014 auf Grundlage von 28.823 Moorbohrungen. Historische Bohrungen wurden mittels einer jährlichen Moorschwundrate auf 2014 umgerechnet. Die Kartendarstellung beschränken sich auf die Moore bzw. auf Moorteilflächen mit ausreichender Bohrungsdichte.

  • Das Thema gibt einen Überblick über die räumliche Verteilung der derzeit beim LGRB gemeldeten Grundwasserwärmepumpen.

  • Mittlerer jährlicher Moorschwund - Flächeninterpolation (Ordinary Kriging) auf Grundlage von 11.541 Moorstandorten mit historischen Höhenmessungen aus den Jahren 1949 bis 1974 mit Nachmessungen der Geländehöhen in den Jahren 2012 und 2013. Die Kartendarstellung beschränken sich auf die Moore bzw. auf Moorteilflächen mit ausreichender Messpunktdichte.

  • Das Land Baden-Württemberg hat in den Jahren 2012/2013 am Oberhang des Hohenbergs bei Ingelfingen umfangreiche ehemalige Weinbergsflächen für Naturschutzzwecke erworben. Aus früheren floristischen Untersuchungen sind die umfangreichen Vorkommen von Weinbergsgeophyten in dem Weinberg am Hohenberg bekannt. Im Besonderen von der Wilden Tulpe (Tulipa sylvestris) und der Übersehenen Traubenhyazinthe (Muscari neglectum) wurden große Populationen nachgewiesen (ROSER 1962; HOFMANN 1994; GÖG 2004).

  • Geodatendienst für die Waldfunktion Immissionsschutzwald. Der Minimummaßstab des Dienstes ist 1:1.301.000.

  • Für die Nutzung der Geothermie (Erdwärme) in Baden-Württemberg werden Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung (Erlaubnis) und Gewinnung (Bewilligung) durch die Landesbergdirektion versehen. Die Karte zeigt die derzeitigen Konzessionsfelder. Weitere Informationen: https://lgrb-bw.de/geothermie/grundlagen/laufende_projekte

  • Mittlerer jährlicher Moorschwund - ermittelt an 11.541 Moorstandorten durch den Vergleich historischen Höhenmessungen aus den Jahren 1949 bis 1974 mit Nachmessungen der Geländehöhen in den Jahren 2012 und 2013.

  • Das Moorkataster ist kein amtliches Verzeichnis, auch wenn dieser Eindruck entstehen kann. Kartiergrundlage für die Flächen der Moore, der überdeckten Moore und teilweise von Anmooren ist im ehemals selbstständigen Baden die DGK5 (Deutsche Grundkarte 1:5.000) und im ehemals selbstständigen Württemberg teilweise die Katasterkarte 1:2.500. Für Oberschwaben wurde als Digitalisiergrundlage die Moorkarte im Maßstab 1:50.000 verwendet. Neben den Moorflächen werden die bei der Erkundung erstellten Beschreibungen der gezogenen Bohrprofile in einer Datenbank erfasst. Bohrprofile werden mit Rechts-/Hochwert erfasst und können, wenn erforderlich, in Kartendarstellungen eingebunden werden. Diese erfassen die Schichtenfolge von der Oberfläche bis zum mineralischen Untergrund. Die Schichten werden ausgewiesen nach Lagerungsdichte, Zersetzungsgrad, Mächtigkeit, Vegetationsinhalt, Körnung bei mineralischem Material und Art von Mudden.

  • Die Gefahrenhinweisflächen "Steinschlag/Felssturz" sind potenzielle Ausbruchgebiete für Steinschlag und Felssturz. Dargestellt sind mittels standardisierter Auswertung (Gestein, Hangneigung) teilautomatisiert abgeleitete Flächen ohne Angabe der Geometrie des vollständigen Prozessraums und möglicher Sturzkörpervolumina.

  • Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.