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  • Bebauungsplan der Stadt Villingen-Schwenningen. Textl. Änderungen von V_B_III_2005, textl. Änderung GEE1/GEE2-Gebiete. Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.

  • Der Bebauungsplan (BPL) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um den Bebauungsplan „Seeberg I“ der Stadt Bretten aus XPlanung 5.0. Beschreibung: Bplan Seeberg I, Gemarkung Diedelsheim, Sondergebiet Gartenhaus- und Erholsgebiet.

  • Nach INSPIRE transformierter Bebauungsplan „Hecken Schleifwehr Erweiterung“ der Gemeinde Hardheim basierend auf einem XPlanung-Datensatz in der Version 5.0.

  • Nach INSPIRE transformierter Bebauungsplan „Eiterbach I 1. Teiländerung“ der Gemeinde Heiligkreuzsteinach basierend auf einem XPlanung-Datensatz in der Version 5.0.

  • Nach INSPIRE transformierter Bebauungsplan „Gartenhausgebiete Änderung“ der Gemeinde Wimsheim basierend auf einem XPlanung-Datensatz in der Version 5.0.

  • Nach INSPIRE transformierter Bebauungsplan „Steigflur 7. Änderung“ der Stadt Lauda-Königshofen basierend auf einem XPlanung-Datensatz in der Version 5.0.

  • Nach INSPIRE transformierter Bebauungsplan „Wörth I - Änderung“ der Stadt Besigheim basierend auf einem XPlanung-Datensatz in der Version 5.0.

  • Die Berechtsamskarte zeigt die Bergbauberechtigungen in Baden-Württemberg. Für bergfreie Bodenschätze im Sinne von § 3 Abs. 3 des Bundesberggesetzes vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310) erteilt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung (bergrechtliche Erlaubnis) und zur Gewinnung (bergrechtliche Bewilligung und Bergwerkseigentum). Daneben bestehen alte Bergbaurechte aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesberggesetzes in Form von Bergwerkseigentum und grundstücksbezogenen Bergbaurechten fort. In Baden-Württemberg gibt es Bergbauberechtigungen für Kohlenwasserstoffe (Erdöl, Erdgas, Ölschiefer), Salze und Sole, Erze, Erdwärme und andere Bodenschätze. Erloschene Bergbauberechtigungen geben Hinweise auf mögliche bergbaubedingte Gefahren und Altlasten (bspw. Hohlräume, Altbohrungen, Halden). - Der Dienst zeigt die bestehenden und die erloschenen Bergbauberechtigungen. - Weitere Informationen: https://lgrb-bw.de/bergbau

  • Nach INSPIRE transformierter Bebauungsplan „Kleinkems Stellplatzsatzung (Urschrift)“ der Gemeinde Efringen-Kirchen basierend auf einem XPlanung-Datensatz in der Version 5.0.

  • Der Bebauungsplan (BPL) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um den Bebauungsplan „Stellplatzverpflichtung in Stammheim“ der Stadt Calw aus XPlanung 5.0. Beschreibung: Stammheim039.