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2017

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  • Der Geodatensatz umfasst die Lärmkartierung des Flugverkehrs für das Stadtgebiet von Mannheim aus dem Jahr 2017 zu Tageszeiten. Die Geodaten zur Lärmkartierung werden in Baden-Württemberg von den Städten und Gemeinden an die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) zur zentralen Weiterleitung an das Umweltbundesamt (UBA) übermittelt. Das UBA leitet die Daten wiederum an die Europäische Kommission als Teil der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie weiter.

  • In diesen Bereichen kann oft kein wirtschaftlich verwertbares Rohstoffvorkommen prognostiziert werden. Je nach Mächtigkeit und Wertigkeit des Rohstoffvorkommens dienen diese Bereiche auch als Warnhinweis auf mögliche rohstoffgeologische und geotechnische Erschwernisse.

  • Dargestellt sind die Klassen der mittleren horizontalen Gebirgsdurchlässigkeit der an der Erdoberfläche verbreiteten hydrogeologischen Einheiten ohne Deckschichten (Klassifikationsschema nach der Hydrogeologischen Kartieranleitung, Ad-Hoc-AG Hydrogeologie 1997) Bei ausreichender Datengrundlage basiert die Klassifizierung auf der Bestimmung der Durchlässigkeiten aus Pumpversuchen, in den übrigen Fällen auf Erfahrungswerten. Die qualitativen Angaben zur Durchlässigkeit der bindigen Deckschichten wurden anhand ihrer lithologischen Ausbildung abgeschätzt. Umfasst die Gebirgsdurchlässigkeit einer hydrogeologischen Einheit zwei Klassen, erhält sie die Farbgebung der Klasse mit der niedrigeren Durchlässigkeit, umfasst sie drei Klassen erhält sie die Farbgebung der mittleren Klasse. Weitere Angaben unter https://services.lgrb-bw.de/resources/link/hyd/geola_hyd_durch.pdf

  • Der Geodatensatz umfasst die Lärmkartierung der Industrieanlagen für das Stadtgebiet von Mannheim aus dem Jahr 2017 zu Tages- und Nachtzeiten. Die Geodaten zur Lärmkartierung werden in Baden-Württemberg von den Städten und Gemeinden an die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) zur zentralen Weiterleitung an das Umweltbundesamt (UBA) übermittelt. Das UBA leitet die Daten wiederum an die Europäische Kommission als Teil der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie weiter.

  • Der Bergbau und alle mit dem Bergwerksbetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen unterliegen der staatlichen Bergaufsicht des Wirtschaftsministeriums in Stuttgart sowie des LGRB, Ref. 97 Landesbergdirektion in Freiburg. Die Karte zeigt ausgewählte Themen aus dem Fachbereich. Aktuell sind dies die Themen (Alt-)Bergbau, Seilbahnen und Besucherbergwerke. Weitere Informationen: https://lgrb-bw.de/bergbau

  • Bei den Rohstoffbetrieben erhobene Flächendaten, wobei die "Betriebserhebungen" des LGRB in der Regel entweder im Zusammenhang mit der Regionalplanberatung des LGRB, mit Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange, mit der Erstellung von Rohstoffkarten oder anlässlich des Rohstoffberichts erfolgen. Es werden folgende Flächengruppen unterschieden: (1) Konzessionsgebiet, welches untergliedert wird in die Flächenarten (1a) Abbaugebiet = abgeräumte, aktuell vom Abbau betroffene Fläche ("verritzte" Fläche) einschließlich eventuell rekultivierter/renaturierter Bereiche. (1b) Erweiterungsgebiet = noch "unverritzte", aber für den Abbau bereits genehmigte Fläche. Stand: Publikation der jeweiligen KMR50.

  • Entwurf des Grenzverlaufs für einen Staatsvertrag über eine neue Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz im Hochrhein und Untersee.

  • Die Landesbergdirektion überwacht den Bau und Betrieb von Seilschwebe- und Standseilbahnen in Baden- Württemberg. Im Rahmen ihrer Aufgaben erteilt die Landesbergdirektion die Betriebserlaubnis, bestätigt die Bestellung der Betriebsleiter und deren Stellvertreter, prüft jährlich die technische Sicherheit der genannten Seilbahnen und überwacht den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten dieser Seilbahnunternehmer. Eventuelle Unfälle oder auch besondere Betriebsvorkommnisse im Zusammenhang mit den Seilschwebe- und Standseilbahnen werden ausgewertet und gegebenenfalls Verbesserungen zum Schutz der Fahrgäste und der Beschäftigten angeordnet. Weitere Informationen: https://lgrb-bw.de/bergbau

  • INSPIRE Datensatz der geografischen Bezeichnungen aus ATKIS DLM50. In Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“

  • Der Geodatensatz zeigt die räumliche Lage der Naturdenkmale - Einzelgebilde (END) im Stadtkreis Freiburg. In Freiburg sind derzeit ca. 90, vorwiegend im Siedlungsbereich gelegene Einzelbäume, Baumreihen oder Baumgruppen als einzelne Naturdenkmale ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um Altbestände sowohl gebietstypischer Baumarten (insb. Winter-/ Sommerlinde, Stiel-/ Traubeneiche, Ulme, Spitz-/ Bergahorn, Weißtanne) als auch fremdländischer, z. T. kulturhistorisch bedeutsamer Gehölze (insb. Maulbeerbaum, Zeder, Mammutbaum, Lebensbaum, Tulpenbaum, Ginkgo).