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Landwirtschaft

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  • Dieser Dienst stellt die Daten der Bodennutzung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Baden-Württemberg bereit. Die Polygone zeigen die Grenzen einer im Rahmen des Gemeinsamen Antrages gemeldeten Nutzung. Die Daten werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erhoben und sind Bestandteil des Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) von Baden-Württemberg. Ein Polygon liegt nur dann vor, wenn die landwirtschaftliche Fläche im Gemeinsamen Antrag beantragt worden ist. Die Polygone wurden anonymisiert.

  • Dieser Dienst stellt die Geodaten bereit, welche aus dem System zur Identifizierung landw. Parzellen (LPIS) stammen und somit das Referenzsystem für die flächenbezogenen Agrarzahlungen abbilden. In Baden-Württemberg wird das Katasterflurstück als Referenzparzelle genutzt. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen ist ein Teilsystem des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) im Sinne von Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 1306/2013. Die Daten werden für die gesamte landwirtschaftliche Fläche Baden-Württembergs aufgrund § 3 Abs. 1 der InVeKoS-Verordnung erhoben und laufend auf Basis aktueller Luftbilder (Orthophotos) und Fernerkundungsdaten weiter gepflegt. Weitere Informationen zur Agrarpolitik und Förderung in Baden-Württemberg finden Sie unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite. Der Erfassungsmaßstab der Daten beträgt ca. 1:5.000. Die Bodenbedeckung, auch Nutzungsart, ist auf den einzelnen Referenzparzellen abgegrenzt und kann folgende Eigenschaften haben, siehe folgende Liste. Je Referenzparzelle sind mehrere Nutzungsarten möglich: Ackerland, Grünland, Dauerkultur, Landschaftselement, Nicht landwirtschaftliche Fläche. Neben der Bodenbedeckung/Nutzungsart hat jede Geometrie einen eindeutigen Identen, die FLIK der Referenzparzelle, die für Direktzahlungen förderfähige Höchstfläche in ha und eine Angabe zur Aktualität des Datenstandes. Der Erfassungsmaßstab der Daten beträgt ca. 1:5.000.

  • Die Ausgleichszulage soll durch die Förderung der dauerhaften Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Gebieten (Berggebiete, naturbedingt benachteiligte Gebiete und Gebiete mit spezifischen Nachteilen) zur Erhaltung der Landschaft sowie zur Erhaltung und Förderung von nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen beitragen. Sie dient auch der Erhaltung und der Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind und trägt zur Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert bei.

  • Entwurf eines neuen Projektgebiets für Landschaftspflegemaßnahmen am nördlichen Keuperstufenrand.

  • Kartierung von Wolfssichtungen im Landkreis Hohenlohekreis

  • analoge (25 cm) und ab 2009 (20 cm) digitale Luftbilder aus der Sommerbefliegung Befliegungsturnus bis 2008: fünfjährig; ab 2009 dreijährig und in RGBI

  • Der Stickstoffüberschuss ist eine zentrale Größe für die Bewertung des landesweiten Stickstoffhaushalts. Wesentliche Einflussgröße ist die Intensität der landwirtschaftlichen Tier und Pflanzenproduktion, die sich durch die Tierbesatzdichte und den Einsatz von Mineraldünger ergibt.

  • Die alljährlich im März aktualisierten Geometrien stellen die Abgrenzungen bestehender Landschaftspflegevertragsflächen dar (Bewirtschaftungs-/Pflegefläche zuzüglich integrierter oder angrenzender naturschutzrelevanter Landschaftselemente wie Feldhecken, Steinriegel, Trockenmauern etc.).

  • Landesweite Auswertung der Streuobstbäume anhand des DGM (Befliegung 2000-2005), in Punkten und Flächen, 5 % der Landesfläche ohne Auswertung.

  • Kartierung der Milan Brutvorkommen 2017 im Landkreis Hohenlohekreis