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  • Für jede Gemeinde innerhalb Baden-Württembergs (Gemeindegrenzen Stand 2019) wurden der Gemeindename, der Gemeindeschlüssel, die Höhenwerte und die Koordinaten für den Punkt mit der geringsten Höhe und den Punkt mit der größten Höhe, ein aus allen auf dem jeweiligen Gemeindegebiet vorhandenen Höhenwerten ermittelter durchschnittlicher Höhenwert sowie ein mittlerer Höhenwert aus dem Mittel des niedrigsten und des höchsten Höhenwertes auf dem Gemeindegebiet in einer Liste zusammengestellt. Die Höhenwerte dieser Liste beziehen sich auf das Höhenbezugssystem DHHN2016 (EPSG:7837) und sind auf Dezimeter gerundet. Grundlage für die Höhenermittlungen ist das Digitale Geländemodell, Gitterweite 1 m, aus der Laserscanbefliegung 2000-2005.

  • Das Gemeinde-, Gemarkungs- und Flurverzeichnis ist eine Tabelle im Format CSV und enthält Angaben zu Regierungsbezirk mit Regierungsbezirksnummer, Region mit Regionsnummer, Kreis mit Kreisnummer, Gemeindenummer (6-stellig), Gemeindenamen, Gemarkungsnummer (4-stellig), Gemarkungsname, Flurnummer und Flurname.

  • Das Straßenverzeichnis ist eine Tabelle im Format CSV und beinhaltet Lageschlüssel (5-stellig), Lagenamen, Gemeindeschlüssel (8-stellig) und Gemeindenamen.

  • Das Waldeigentum in Baden-Württemberg teilen sich Körperschaften - hier vor allem Kommunen - private Personen und der Staat. Ca. 38% des Waldes befinden sich im Eigentum von Körperschaften ca. 37% sind in privater Hand und ca. 24% sind sogenannter Staatswald und gehören dem Land Baden-Württemberg. Dabei wird körperschaftliches sowie privates Waldeigentum durch die Landsforstverwaltung (LFV) und der Staatswald durch ForstBW (AöR) betreut. Auf sehr kleinen Flächen befindet sich außerdem Wald im Eigentum des Bundes, der von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet wird. Das Geo-Thema Waldeigentumsarten ist aus Datenbeständen von Landesforstverwaltung (LFV), ForstBW (AöR), Bundesforsten und dem LGL zusammengestellt worden.

  • Waldschutzgebiete umfassen Bann- und Schonwälder und werden nach § 32 LWaldG durch Rechtsverordnung ausgewiesen. Als Bannwälder nach § 32 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) werden sich selbst überlassene Totalreservate ausgewiesen, in denen keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet. Schonwälder werden im Gegensatz zu Bannwäldern bewirtschaftet und gepflegt. Je nach Schutzziel ist die Aufrechterhaltung einer bestimmten Bewirtschaftungsform notwendig.

  • Rettungstreffpunkte mindern kein Unfallrisiko, sondern dienen vor allem ortsunkundigen Personen der besseren Orientierung und Beschreibung ihres Standortes im Wald. Bei einem Unfall sind die Rettungsdienste damit möglicherweise in der Lage, die Unfallorte schneller zu erreichen. Für die Genauigkeit, Gültigkeit, Aktualität und Korrektheit der Daten sowie für die Kennzeichnung der Rettungstreffpunkte vor Ort übernehmen weder Landesforstverwaltung (LFV), ForstBW AöR, Waldbesitzer oder die Urheber der Daten irgendeine Haftung. Es handelt sich bei den Rettungstreffpunkten um betriebsinterne, forstliche Konzepte, die auf freiwilliger Basis von den Waldbesitzern auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Daten werden nach bestem Wissen und Gewissen von den Waldbesitzern erhoben und gemäß den vorhandenen personellen und finanziellen Möglichkeiten aktuell gehalten. Rettungstreffpunkte stehen im Ökosystem Wald, das naturbedingt Witterungsverhältnissen oder Kalamitäten unterworfen ist. Es besteht zu keiner Zeit, insbesondere auch aufgrund mutwilliger Zerstörung von Rettungstreffpunkten und Vandalismus, sowie bei Schnee, Sturm, Windwurf etc. Anspruch auf Vollständigkeit, Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit der Rettungstreffpunkte. Dies gilt auch für den Fall, dass sich durch schlechte Wegeverhältnisse oder reguläre Holzerntemaßnahmen, bei denen Wege abgesperrt werden und während der Holzernte nicht befahren werden können, die Anfahrt zu den Rettungstreffpunkten durch die Rettungsdienste verzögert. Die Rettungstreffpunktedaten werden von der Landesforstverwaltung (LFV) und ForstBW AöR kostenlos zur Verfügung gestellt. Ein Rechtsanspruch auf Herausgabe der Daten besteht nicht. Das Betreten des Waldes erfolgt unter Beachtung und Einhaltung der Gesetze und Bestimmungen vor Ort. Das Weiterverarbeiten der Daten z.B. zur Integration in Fachanwendungen ist zulässig - NICHT zulässig ist jedoch ein Verändern der Daten - insbesondere der Rettungstreffpunktbezeichnung und der Lagekoordinaten. Für eventuelle Schäden, die durch die Aufbereitung und Nutzung der Daten entstehen, haftet die Landesforstverwaltung (LFV) bzw. ForstBW AöR nicht.

  • Der Download-Dienst (OGC:WFS) bietet eine Zugriffsmöglichkeit auf die Daten zu den Angeboten für ältere Menschen in Freiburg im Breisgau.

  • Der Download-Dienst (OGC:WFS) bietet eine Zugriffsmöglichkeit auf Flächen und Geltungsbereiche der Bebauungspläne im Verfahren der Stadt Freiburg im Breisgau.

  • Der Download-Dienst (OGC:WFS) bietet eine Zugriffsmöglichkeit auf die "Points of Interest" (POIs) der Freiburger Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM).

  • Der Download-Dienst (OGC:WFS) bietet eine Zugriffsmöglichkeit auf die Daten der "Grünen Ideen" für die Stadt Freiburg im Breisgau.