From 1 - 6 / 6
  • Der Geodatensatz umfasst die Lärmkartierung des Flugverkehrs für das Stadtgebiet von Mannheim aus dem Jahr 2017 zu Tageszeiten. Die Geodaten zur Lärmkartierung werden in Baden-Württemberg von den Städten und Gemeinden an die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) zur zentralen Weiterleitung an das Umweltbundesamt (UBA) übermittelt. Das UBA leitet die Daten wiederum an die Europäische Kommission als Teil der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie weiter.

  • Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.

  • Der Geodatensatz umfasst die Lärmkartierung der Industrieanlagen für das Stadtgebiet von Mannheim aus dem Jahr 2017 zu Tages- und Nachtzeiten. Die Geodaten zur Lärmkartierung werden in Baden-Württemberg von den Städten und Gemeinden an die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) zur zentralen Weiterleitung an das Umweltbundesamt (UBA) übermittelt. Das UBA leitet die Daten wiederum an die Europäische Kommission als Teil der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie weiter.

  • Der Geodatensatz umfasst die Lärmkartierung des Straßennetzes für das Stadtgebiet von Mannheim aus dem Jahr 2017 zu Tages- und Nachtzeiten. Die Geodaten zur Lärmkartierung werden in Baden-Württemberg von den Städten und Gemeinden an die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) zur zentralen Weiterleitung an das Umweltbundesamt (UBA) übermittelt. Das UBA leitet die Daten wiederum an die Europäische Kommission als Teil der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie weiter.

  • Der Geodatensatz umfasst die Lärmkartierung des Straßenbahnverkehrs für das Stadtgebiet von Mannheim aus dem Jahr 2017 zu Tages- und Nachtzeiten. Die Geodaten zur Lärmkartierung werden in Baden-Württemberg von den Städten und Gemeinden an die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) zur zentralen Weiterleitung an das Umweltbundesamt (UBA) übermittelt. Das UBA leitet die Daten wiederum an die Europäische Kommission als Teil der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie weiter.

  • Der Landschaftsplan stellt als Fachplan für Naturschutz, Landschaftspflege und Erholungsvorsorge flächendeckend die Ziele und Maßnahmen für unbebaute Freiräume im Innen- und Außenbereich dar. Das Plangebiet umfasst die gesamte Stadt Freiburg mit Kernstadt sowie den Ortsteilen.