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    Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. In ihm werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes parzellenscharf konkretisiert. Bspw. kann aus einer im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche sowohl ein reines als auch ein allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Der Bebauungsplan beinhaltet die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schafft damit die Voraussetzungen für die Bebaubarkeit von Grundstücken. Diese Festsetzungsmöglichkeiten sind abschließend im Baugesetzbuch geregelt und können nur aus städtebaulichen Gründen angewandt werden. Bebauungsplan Nr. 3 / 12 Albstadt Burgfelden

  • Geltungsbereiche und georeferenzierte Rasterkarten der Bebauungspläne im Hohenlohekreis

  • Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. In ihm werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes parzellenscharf konkretisiert. Bspw. kann aus einer im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche sowohl ein reines als auch ein allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Der Bebauungsplan beinhaltet die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schafft damit die Voraussetzungen für die Bebaubarkeit von Grundstücken. Diese Festsetzungsmöglichkeiten sind abschließend im Baugesetzbuch geregelt und können nur aus städtebaulichen Gründen angewandt werden. Bebauungsplan Nr.11 / 2 Albstadt Onstmettingen

  • Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. In ihm werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes parzellenscharf konkretisiert. Bspw. kann aus einer im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche sowohl ein reines als auch ein allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Der Bebauungsplan beinhaltet die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schafft damit die Voraussetzungen für die Bebaubarkeit von Grundstücken. Diese Festsetzungsmöglichkeiten sind abschließend im Baugesetzbuch geregelt und können nur aus städtebaulichen Gründen angewandt werden. Bebauungsplan Nr. 154 / 1 Albstadt Ebingen

  • Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. In ihm werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes parzellenscharf konkretisiert. Bspw. kann aus einer im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche sowohl ein reines als auch ein allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Der Bebauungsplan beinhaltet die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schafft damit die Voraussetzungen für die Bebaubarkeit von Grundstücken. Diese Festsetzungsmöglichkeiten sind abschließend im Baugesetzbuch geregelt und können nur aus städtebaulichen Gründen angewandt werden. Bebauungsplan Nr. 9 / 2 Albstadt Lautlingen

  • Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. In ihm werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes parzellenscharf konkretisiert. Bspw. kann aus einer im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche sowohl ein reines als auch ein allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Der Bebauungsplan beinhaltet die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schafft damit die Voraussetzungen für die Bebaubarkeit von Grundstücken. Diese Festsetzungsmöglichkeiten sind abschließend im Baugesetzbuch geregelt und können nur aus städtebaulichen Gründen angewandt werden. Bebauungsplan Nr. 112 / 1 Albstadt Ebingen

  • Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. In ihm werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes parzellenscharf konkretisiert. Bspw. kann aus einer im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche sowohl ein reines als auch ein allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Der Bebauungsplan beinhaltet die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schafft damit die Voraussetzungen für die Bebaubarkeit von Grundstücken. Diese Festsetzungsmöglichkeiten sind abschließend im Baugesetzbuch geregelt und können nur aus städtebaulichen Gründen angewandt werden. Bebauungsplan Nr.5 / 5 /1 Albstadt Onstmettingen

  • Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. In ihm werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes parzellenscharf konkretisiert. Bspw. kann aus einer im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche sowohl ein reines als auch ein allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Der Bebauungsplan beinhaltet die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schafft damit die Voraussetzungen für die Bebaubarkeit von Grundstücken. Diese Festsetzungsmöglichkeiten sind abschließend im Baugesetzbuch geregelt und können nur aus städtebaulichen Gründen angewandt werden. Bebauungsplan Nr.46 Albstadt Tailfingen

  • Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. In ihm werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes parzellenscharf konkretisiert. Bspw. kann aus einer im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche sowohl ein reines als auch ein allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Der Bebauungsplan beinhaltet die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schafft damit die Voraussetzungen für die Bebaubarkeit von Grundstücken. Diese Festsetzungsmöglichkeiten sind abschließend im Baugesetzbuch geregelt und können nur aus städtebaulichen Gründen angewandt werden. Bebauungsplan Nr.20 / 1 Albstadt Tailfingen

  • Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. In ihm werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes parzellenscharf konkretisiert. Bspw. kann aus einer im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche sowohl ein reines als auch ein allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Der Bebauungsplan beinhaltet die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schafft damit die Voraussetzungen für die Bebaubarkeit von Grundstücken. Diese Festsetzungsmöglichkeiten sind abschließend im Baugesetzbuch geregelt und können nur aus städtebaulichen Gründen angewandt werden. Bebauungsplan Nr.12 / 7 Albstadt Tailfingen