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  • Rettungstreffpunkte mindern kein Unfallrisiko, sondern dienen vor allem ortsunkundigen Personen der besseren Orientierung und Beschreibung ihres Standortes im Wald. Bei einem Unfall sind die Rettungsdienste damit möglicherweise in der Lage, die Unfallorte schneller zu erreichen. Für die Genauigkeit, Gültigkeit, Aktualität und Korrektheit der Daten sowie für die Kennzeichnung der Rettungstreffpunkte vor Ort übernehmen weder Landesforstverwaltung (LFV), ForstBW AöR, Waldbesitzer oder die Urheber der Daten irgendeine Haftung. Es handelt sich bei den Rettungstreffpunkten um betriebsinterne, forstliche Konzepte, die auf freiwilliger Basis von den Waldbesitzern auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Daten werden nach bestem Wissen und Gewissen von den Waldbesitzern erhoben und gemäß den vorhandenen personellen und finanziellen Möglichkeiten aktuell gehalten. Rettungstreffpunkte stehen im Ökosystem Wald, das naturbedingt Witterungsverhältnissen oder Kalamitäten unterworfen ist. Es besteht zu keiner Zeit, insbesondere auch aufgrund mutwilliger Zerstörung von Rettungstreffpunkten und Vandalismus, sowie bei Schnee, Sturm, Windwurf etc. Anspruch auf Vollständigkeit, Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit der Rettungstreffpunkte. Dies gilt auch für den Fall, dass sich durch schlechte Wegeverhältnisse oder reguläre Holzerntemaßnahmen, bei denen Wege abgesperrt werden und während der Holzernte nicht befahren werden können, die Anfahrt zu den Rettungstreffpunkten durch die Rettungsdienste verzögert. Die Rettungstreffpunktedaten werden von der Landesforstverwaltung (LFV) und ForstBW AöR kostenlos zur Verfügung gestellt. Ein Rechtsanspruch auf Herausgabe der Daten besteht nicht. Das Betreten des Waldes erfolgt unter Beachtung und Einhaltung der Gesetze und Bestimmungen vor Ort. Das Weiterverarbeiten der Daten z.B. zur Integration in Fachanwendungen ist zulässig - NICHT zulässig ist jedoch ein Verändern der Daten - insbesondere der Rettungstreffpunktbezeichnung und der Lagekoordinaten. Für eventuelle Schäden, die durch die Aufbereitung und Nutzung der Daten entstehen, haftet die Landesforstverwaltung (LFV) bzw. ForstBW AöR nicht.

  • Der Dienst umfasst das Gebiet des Staatswaldes Baden-Württemberg. Zur Sicherung einer nachhaltigen Waldwirtschaft erfolgt im Rahmen der sog. Forsteinrichtung alle 10 Jahre eine Zustandserfassung, eine Kontrolle der Waldbewirtschaftung und darauf aufbauend eine mittelfristige Planung. Die der Planung zugrundeliegenden Zielsetzungen sind Ausfluss des strategischen Nachhaltigkeitsmanagements von ForstBW und berücksichtigen damit ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte. Das Geothema stellt für den Staatswald umfassende Informationen zu Waldzustand und Planung aus der Forsteinrichtung sowie dem betrieblichen Vollzug zur Verfügung.

  • Im Rahmen der im LWaldG vorgeschriebenen periodischen Forsteinrichtung erfolgt eine Einteilung der öffentlichen Waldfläche nach Betrieb, Distrikt, Abteilung und Bestand.

  • Dargestellt werden die Standorte der Bildungseinrichtungen des Landes Baden-Württemberg. Beinhaltet Grundschulen, Schulen der Sekundarstufe I und II sowie weiterführende Schulen. Inbegriffen sind sowohl Schulen in öffentlicher als auch privater Trägerschaft. Abgebildet werden zudem Verwaltungseinrichtungen, hierzu zählen die staatlichen Schulämter und das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

  • Rettungstreffpunkte mindern kein Unfallrisiko, sondern dienen vor allem ortsunkundigen Personen der besseren Orientierung und Beschreibung ihres Standortes im Wald. Bei einem Unfall sind die Rettungsdienste damit möglicherweise in der Lage, die Unfallorte schneller zu erreichen. Für die Genauigkeit, Gültigkeit, Aktualität und Korrektheit der Daten sowie für die Kennzeichnung der Rettungstreffpunkte vor Ort übernehmen weder Landesforstverwaltung (LFV), ForstBW AöR, Waldbesitzer oder die Urheber der Daten irgendeine Haftung. Es handelt sich bei den Rettungstreffpunkten um betriebsinterne, forstliche Konzepte, die auf freiwilliger Basis von den Waldbesitzern auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Daten werden nach bestem Wissen und Gewissen von den Waldbesitzern erhoben und gemäß den vorhandenen personellen und finanziellen Möglichkeiten aktuell gehalten. Rettungstreffpunkte stehen im Ökosystem Wald, das naturbedingt Witterungsverhältnissen oder Kalamitäten unterworfen ist. Es besteht zu keiner Zeit, insbesondere auch aufgrund mutwilliger Zerstörung von Rettungstreffpunkten und Vandalismus, sowie bei Schnee, Sturm, Windwurf etc. Anspruch auf Vollständigkeit, Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit der Rettungstreffpunkte. Dies gilt auch für den Fall, dass sich durch schlechte Wegeverhältnisse oder reguläre Holzerntemaßnahmen, bei denen Wege abgesperrt werden und während der Holzernte nicht befahren werden können, die Anfahrt zu den Rettungstreffpunkten durch die Rettungsdienste verzögert. Die Rettungstreffpunktedaten werden von der Landesforstverwaltung (LFV) und ForstBW AöR kostenlos zur Verfügung gestellt. Ein Rechtsanspruch auf Herausgabe der Daten besteht nicht. Das Betreten des Waldes erfolgt unter Beachtung und Einhaltung der Gesetze und Bestimmungen vor Ort. Das Weiterverarbeiten der Daten z.B. zur Integration in Fachanwendungen ist zulässig - NICHT zulässig ist jedoch ein Verändern der Daten - insbesondere der Rettungstreffpunktbezeichnung und der Lagekoordinaten. Für eventuelle Schäden, die durch die Aufbereitung und Nutzung der Daten entstehen, haftet die Landesforstverwaltung (LFV) bzw. ForstBW AöR nicht.