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  • Seit dem 01.02.2014 gilt in Freiburg die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZES). Demnach darf Wohnraum nur noch mit behördlicher Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden. Eine verbotene Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn Wohnraum leer steht. Das Leerstandskataster wurde 2019 eingeführt und soll über die Leerstandssituation im Stadtgebiet Freiburg informieren. Hinweise auf mögliche Leerstände können dem Baurechtsamt gemeldet werden. Diese werden im Datensatz als "eingegangene Hinweise" dargestellt. Die Hinweise werden aufgegriffen und auf mögliche Leerstände überprüft. Wird ein Hinweis aufgegriffen, wird ein Verfahren eingeleitet, das im Datensatz als "laufendes Verfahren" dargestellt wird. Stellt sich heraus, dass kein Leerstand oder keine Zweckentfremdung im Sinne der ZES vorliegt, werden die Hinweise als "keine Zweckentfremdung" dargestellt. Stellt sich heraus, dass tatsächlich eine Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegt und diese nicht freiwillig beendet wird, kann eine Anordnung zur Wiederherstellung der Wohnnutzung erlassen werden. Dies wird in der Kategorie "Leerstand beendet" dargestellt. Die Kategorie "offene Meldungen" enthält alle Meldungen, die noch nicht bearbeitet wurden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Freiburg. Die Daten werden quartalsweise aktualisiert.