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Dienst
Susanne Berger
Landesforstverwaltung Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Freiburg, Referat 85, Geschäftsbereich FGeo
Geschäftsbereichsleiterin Forstliche Geoinformation, fgeo@rpf.bwl.de
Bertoldstrasse 43
Freiburg i. Br.
79098
Deutschland
fgeo@rpf.bwl.de
https://www.landesforstverwaltung-bw.de
2023-09-08T14:31:15
ISO 19115:2003, 19119:2006 (GDI-BW)
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WFS Rettungstreffpunkte LFV/ForstBW
2023-09-08T00:00:00
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Rettungstreffpunkte mindern kein Unfallrisiko, sondern dienen vor allem ortsunkundigen Personen der besseren Orientierung und Beschreibung ihres Standortes im Wald. Bei einem Unfall sind die Rettungsdienste damit möglicherweise in der Lage, die Unfallorte schneller zu erreichen.
Für die Genauigkeit, Gültigkeit, Aktualität und Korrektheit der Daten sowie für die Kennzeichnung der Rettungstreffpunkte vor Ort übernehmen weder Landesforstverwaltung (LFV), ForstBW AöR, Waldbesitzer oder die Urheber der Daten irgendeine Haftung. Es handelt sich bei den Rettungstreffpunkten um betriebsinterne, forstliche Konzepte, die auf freiwilliger Basis von den Waldbesitzern auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Daten werden nach bestem Wissen und Gewissen von den Waldbesitzern erhoben und gemäß den vorhandenen personellen und finanziellen Möglichkeiten aktuell gehalten. Rettungstreffpunkte stehen im Ökosystem Wald, das naturbedingt Witterungsverhältnissen oder Kalamitäten unterworfen ist. Es besteht zu keiner Zeit, insbesondere auch aufgrund mutwilliger Zerstörung von Rettungstreffpunkten und Vandalismus, sowie bei Schnee, Sturm, Windwurf etc. Anspruch auf Vollständigkeit, Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit der Rettungstreffpunkte. Dies gilt auch für den Fall, dass sich durch schlechte Wegeverhältnisse oder reguläre Holzerntemaßnahmen, bei denen Wege abgesperrt werden und während der Holzernte nicht befahren werden können, die Anfahrt zu den Rettungstreffpunkten durch die Rettungsdienste verzögert.
Die Rettungstreffpunktedaten werden von der Landesforstverwaltung (LFV) und ForstBW AöR kostenlos zur Verfügung gestellt. Ein Rechtsanspruch auf Herausgabe der Daten besteht nicht. Das Betreten des Waldes erfolgt unter Beachtung und Einhaltung der Gesetze und Bestimmungen vor Ort. Das Weiterverarbeiten der Daten z.B. zur Integration in Fachanwendungen ist zulässig - NICHT zulässig ist jedoch ein Verändern der Daten - insbesondere der Rettungstreffpunktbezeichnung und der Lagekoordinaten. Für eventuelle Schäden, die durch die Aufbereitung und Nutzung der Daten entstehen, haftet die Landesforstverwaltung (LFV) bzw. ForstBW AöR nicht.
Susanne Berger
Landesforstverwaltung Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Freiburg, Referat 85, Geschäftsbereich FGeo
Geschäftsbereichsleiterin Forstliche Geoinformation, fgeo@rpf.bwl.de
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Rettungspunkte
Rettungstreffpunkte
Sicherheit
Erste Hilfe
Rettungsdienst
Unfall
Wald
Forst
Standard Extern
WFS_LFV_Rettungstreffpunkte_V03
Rettungstreffpunkte mindern kein Unfallrisiko, sondern dienen vor allem ortsunkundigen Personen der besseren Orientierung und Beschreibung ihres Standortes im Wald. Bei einem Unfall erhofft man sich, dass die Rettungsdienste damit grundsätzlich in der Lage sein werden, die Unfallorte schneller zu erreichen und Erste Hilfe zu leisten. Für die Rettungstreffpunkte übernimmt niemand irgendeine Haftung. Es handelt sich bei den Rettungstreffpunkten um betriebsinterne, forstliche Konzepte, die auf freiwilliger Basis von den Waldbesitzern auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Daten werden nach bestem Wissen und Gewissen von den Waldbesitzern erhoben und gemäß den vorhandenen personellen und finanziellen Möglichkeiten aktuell gehalten. Rettungstreffpunkte stehen im Ökosystem Wald, das naturbedingt Witterungsverhältnissen oder Kalamitäten unterworfen ist. Es besteht zu keiner Zeit, insbesondere auch aufgrund mutwilliger Zerstörung von Rettungstreffpunkten und Vandalismus, sowie bei Schnee, Sturm, Windwurf etc. Anspruch auf Vollständigkeit, Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit der Rettungstreffpunkte. Dies gilt auch für den Fall, dass sich durch schlechte Wegeverhältnisse, reguläre Holzerntemaßnahmen bei den Wege abgesperrt werden und während der Holzernte nicht befahren werden können, die Anfahrt zu den Rettungstreffpunkten durch die Rettungsdienste verzögert. Die Nutzung erfolgt unter o.g. Haftungsausschluss und der Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0). Sie dürfen die Daten der Rettungstreffpunkte im Rahmen der genannten Lizenzvereinbarung frei verwenden, auch zu gewerblichen Zwecken. Die Daten dürfen hierbei jedoch insbesondere nicht verändert werden.
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Susanne Berger
Landesforstverwaltung Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Freiburg, Referat 85, Geschäftsbereich FGeo
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