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INSPIRE BW Flurneuordnung Flurstücke/Grundstücke im neuen Eigentum

Ein Flurstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der von einer im Liegenschaftskataster festgelegten Grenzlinie umschlossen und mit einer Nummer bezeichnet ist. Es ist die Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters. Flurstücke im neuen Eigentum sind im Rechtsstand zwischen der (vorzeitigen) Ausführungsanordnung und der Abgabe an die untere Vermessungsbehörde.

Simple

Alternate title

Flurstücke des Neuen Bestands nach der (vorzeitigen) Ausführungsanordnung

Date (Creation)
2017-09-18T00:00:00
Citation identifier
http://www.lgl-bw.de/b2b59092-80a0-460a-a786-cafe6906aa79
Status
On going
Point of contact
Organisation name Individual name Electronic mail address Role

LGL Baden-Württemberg

Fachliche Projektleitung Referat 41

BG_Flurneuordnung@lgl.bwl.de

Point of contact
Maintenance and update frequency
Continual
Maintenance note

Aktualisierung erfolgt erst nach Freigabe der Daten durch die zuständige untere Flurneuordnungsbehörde.

GDI-BW-Schlüsselwortliste nach dem mehrsprachigen Umwelt-Thesaurus GEMET

  • Flurbereinigung

  • Kataster

  • Geobasisdaten

Keywords
  • Flurstücke im neuen Eigentum

Liste der Datenkategorien in der GDI-BW für Geodaten

  • inspireidentifiziert

  • NGDB GDI-DE

GEMET - INSPIRE themes, version 1.0

  • Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen)

Keywords
  • Flurneuordnung

  • FNO

Keywords
  • AdVMIS

Keywords
  • Grenzen

Keywords
  • Grundstück

Keywords
  • INSPIRE cp

Use limitation

Übermittlung und Verwendung dieser Daten bestimmen sich nach den Regelungen des Vermessungsgesetzes von Baden-Württemberg in Verbindung mit der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich. Die Geobasisdaten übermittelt das LGL auf Antrag. Für die Übermittlung und Verwendung der Geobasisdaten fällt eine entsprechende Gebühr an. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Wiederverkauf von Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters ist grundsätzlich nicht gestattet. Näheres zur Auftragsabwicklung ist unter www-lgl-bw.de in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des LGL geregelt.

Access constraints
Other restrictions
Use constraints
License
Other constraints

Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.

Classification
Restricted
Spatial representation type
Vector
Denominator
500
Language
Deutsch
Character set
UTF8
Topic category
  • Boundaries
  • Planning cadastre
Extent type code
Yes
Geographic identifier
Baden-Württemberg
N
S
E
W
thumbnail




Reference system identifier
urn:ogc:def:crs:EPSG / EPSG:25832
Topology level
Geometry only
Geometric object type
Surface
Distribution format
Name Version

ESRI Shapefile

n/a

Distributor contact
Organisation name Individual name Electronic mail address Role

LGL Baden-Württemberg

Referatsleiter 23, Vertrieb, Marketing, Reproduktion

benutzerservice@lgl.bwl.de

Point of contact
Hierarchy level
Dataset

Domain consistency

Measure identification
VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten

Conformance result

Title

VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten

Date (Publication)
2010-12-08
Citation identifier
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:323:0011:0102:DE:PDF
Explanation

schemakonform

Pass
Yes
Statement

Der Geodatensatz entsteht durch Abruf der Flurstücke aus dem Produktionssystem LEGIS nach Freigabe der Daten durch die jeweils zuständige untere Flurneuordnungsbehörde und Aufbereitung für die landesweite Datenhaltung zur Transformation ins INSPIRE-Zieldatenmodel.

Description

Ggf. Abmarkung in der Örtlichkeit und Aufmessung, Übernahme der Koordinaten ins Produktionssystem LEGIS; Berechnung von Koordinaten im Produktionssystem LEGIS und anschließende Absteckung und ggf. Abmarkung in der Örtlichkeit.

Metadata

File identifier
005a49ea-2096-7a64-a666-9bfaee29474b XML
Metadata language
Deutsch
Character set
UTF8
Hierarchy level
Dataset
Date stamp
2024-10-22T09:53:31.576Z
Metadata standard name

ISO 19115:2003, 19119:2006 (GDI-BW)

Metadata standard version

1.1

Metadata author
Organisation name Individual name Electronic mail address Role

LGL Baden-Württemberg

Fachliche Projektleitung Referat 41

benutzerservice@lgl.bwl.de

Point of contact
 
 

Overviews

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Spatial extent

N
S
E
W
thumbnail




Keywords

GEMET - INSPIRE themes, version 1.0

Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen)


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